Die eine Lösung ist, dass die Gesellschafter, die zusammen
mindestens ein Drittel der Geschäftsanteile besitzen von dem anderen
Gesellschafter fordern könnten, dass er seine Geschäftsanteile an sie verkauft. Dazu müssten die Gesellschafter darlegen,
dass der Gesellschafter dem Interesse der Gesellschaft schadet, oder geschadet
hat, sodass seine Beteiligung in aller
Redlichkeit nicht länger geduldet werden kann.
Die andere Lösung ist, dass ein Gesellschafter fordern könnte,
dass der andere Gesellschafter seine Geschäftsanteile kauft. Dazu müsste der Gesellschafter
darlegen, dass sein Interesse von dem anderen Gesellschafter geschadet worden
ist, sodass seine Beteiligung als Gesellschafter in aller Redlichkeit nicht mehr von ihm verlangt
werden kann.
Herr Wouter Timmermans ist als niederländischer Anwalt bei
der Rechtsanwaltskammer Berlin zugelassen und vertritt deutscher Unternehmen in
den Niederlanden, unter anderen bei Gesellschafterstreitigkeiten. www.gtp-legal.de