Als
niederländischer Anwalt vertrete ich die juristischen Interessen von deutschen
Mandanten, die Partei in einem Zivilverfahren vor einem niederländischen Amts-,
Land- oder Oberlandgericht sind. Immer wieder möchten deutsche Mandanten, sowohl
Privatkunden als auch Unternehmen, im Voraus von mir wissen, wie viel ein niederländisches Zivilverfahren kostet.
In
Deutschland scheint diese Frage oft mehr oder weniger präzise zu beantworten zu
sein, da das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die gesetzlich geregelten
Gebührensätze für Rechtsanwälte vorgibt.
Ich muss
aber meinen deutschen Mandanten antworten, dass man in den Niederlanden keine
mit der RVG vergleichende Gebührenordnung kennt und dass also eine Antwort auf
der Frage nicht gut bzw. gar nicht zu
erteilen ist. Die meisten niederländischen Anwälte arbeiten auf Basis von
Stundensatz. Gibt es also viel Aufwand und dauert ein Verfahren länger, dann
werden die Anwaltskosten in der Regel selbstverständlich auch zunehmen. Natürlich
gibt es alternative Lösungen, zum Beispiel kann man einen festen
Honorarbetrag vereinbaren. Eine Vergütung auf Basis von „No Cure No Pay“ ist jedoch
nicht gestattet. Oder sollte man vielleicht sagen, noch nicht gestattet? Denn schon
seit einiger Zeit wird über die Möglichkeit eines „No Cure No Pay“ im Parlament diskutiert. Es
ist niederländischen Anwälten zur Zeit sogar erlaubt, als eine Art Experiment
in bestimmten Haftungsfällen auf Basis von „No Win No Fee“ tätig zu sein.
Wenn
Sie ein Zivilverfahren gewinnen, also ein günstiges Urteil bekommen, wird die
Gegenseite meistens zwar vom Gericht verurteilt, ihre Anwaltskosten zu tragen,
aber dabei handelt es sich oft nicht um die tatsächlich gemachten
Anwaltskosten. Die Anwalts- und Gerichtskosten werden vom Gericht festgesetzt. Dabei bedient das Gericht sich von Pauschalbeträge. Diese Beträge sind viel niedriger als die tatsächlich gemachten Anwaltskosten.
Es
gibt jedoch Ausnahmen. Zum Beispiel in Verfahren, bei denen es sich um
Urheberechte handelt. Der Artikel 1019h des niederländischen Bürgerliches
Gesetzbuches macht es möglich, in einem solchen Fall die tatsächlich angefallenen
Anwaltskosten zu fordern und vom Gericht vergütet zu bekommen.
Sie
können sich vorstellen, dass, vor allem wenn man als Gläubiger zum Beispiel eine
geringe Geldforderung gegen einen niederländischer Schuldner hat, ein Verfahren
in den Niederlanden vielleicht nicht sehr attraktiv erscheint. Jedoch gibt es
besonders auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden geringen unbestrittenen
Geldforderungen für Gläubiger noch
interessante Möglichkeiten über die ich ein anderes Mal gern berichten werde.
Zu
den Kosten gehören auch noch die Gerichtskosten („griffierecht“). Die
Gerichtskosten sind gesetzlich geregelt und abhängig von dem Streitwert. Die
Tarife der Gerichtskosten sind ab dem 01. Januar 2013 erhöht worden. Die
Gerichtskosten sind fristgemäß und vorab zu zahlen. Auch die Kosten des
Gerichtsvollziehers kommen noch dazu. Der niederländische Gerichtsvollzieher
stellt, anders als in Deutschland die Vorladungen („dagvaardingen“) zu.
Übrigens ist es so, dass vor dem Amtsgericht ("Team Kanton") Prozessparteien ihre Sache selbst vertreten können, denn es besteht keine Anwaltspflicht. Das Amtsgericht ist in erster Instanz unter anderem zuständig für Forderungen bis zu einer Höhe von 25.000,00 €.
Ich
hoffe, Sie mit diesem kurzen ersten Beitrag ein wenig informiert zu haben.
Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema dann können Sie gern Kontakt zu mir
aufnehmen. Oder vielleicht haben Sie sogar gute oder schlechte Erfahrungen bezüglich
eines Zivilverfahrens in den Niederlanden gesammelt? Diese können Sie dann gern hier
teilen!
Die Inhalte unserer Seite wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.
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