Wenn
Ihre niederländische Gegenseite in einem deutschen Gerichtsverfahren verurteilt
worden ist, Ihre Geldforderung zu zahlen, dann möchten Sie diesen Titel
selbstverständlich vollstrecken lassen. Aber
wie und wo machen Sie dass, wenn der niederländische Schuldner nicht in
Deutschland, sondern in den Niederlanden wohnhaft/sesshaft ist und er nur da über
ein pfändbares Vermögen verfügt?
Im
Prinzip muss man, wenn man ein solches Gerichtsurteil in den Niederlanden
vollstrecken lassen möchte, dieses erst in einem sogenannten
Exequatur-Verfahren in den Niederlanden für vollstreckbar erklären lassen. Man kann
sich dabei nur von einem Anwalt vor Gericht vertreten lassen. Der wird einen
Antrag bei dem Präsidenten
des niederländischem Landgerichts einreichen. Dies kann sein vor dem
Landgericht in dem Ort („Arrondissement“), wo die Gegenseite wohnhaft/sesshaft ist, oder
da, wo die Zwangsvollstreckung stattfinden muss. Eine inhaltliche Prüfung der
Angelegenheit von dem Präsidenten des Landgerichts findet nicht statt. Es muss eine
beglaubigte Kopie des originalen Urteils eingereicht werden sowie Unterlagen
aus welchen hervorgeht, dass das Urteil in Deutschland vollstreckbar ist. Der
Präsident kann erlangen, dass die Unterlagen von einem vereidigten Übersetzer
auf Niederländisch übersetz werden. Der Präsident wird sein Urteil begründen
müssen. Gegen das Urteil kann man Berufung einstellen. Falls es sich um ein
Versäumnisurteil handelt, hat die Gegenseite keine Möglichkeit, ein
Rechtsmittel einzulegen.
Also
hier sieht man, dass man im Grunde genommen ein kleines Verfahren in den
Niederlanden einleiten muss, um zuerst den deutschen Titel anerkannt zu
bekommen, sodass danach die Vollstreckung stattfinden kann. Daran sind
natürlich etwaige Kosten verbunden und es kann zeitraubend sein.
Für
unbestrittene Geldforderungen besteht unter Umstände übrigens eine andere
Möglichkeit. So kann man den deutschen Richter, der die Entscheidung gefällt
hat, bitten, einen europäischen Vollstreckungstitel abzugeben. Mit einem
solchen Titel könnte man dann sofort, also ohne dass man erst noch ein Exequatur-Verfahren
einleiten müsste, die Zwangsvollstreckung in den Niederlanden betreiben.
Der
niederländische Gerichtsvollzieher wird den Titel dem Schuldner zustellen. Der
Schuldner bekommt dann noch eine kurze Zahlungsfrist. Wenn die Zahlung
ausbleibt, wird die Zwangsvollstreckung betrieben. Dabei
ist es relevant zu wissen, ob es ein pfändbares Vermögen gibt. Oft verfügt der Gläubiger nicht über solche Informationen. Dann ist
es ratsam, dies zum Beispiel vorher untersuchen zu lassen.
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