In dem
niederländischen Recht besteht unter bestimmten Voraussetzungen die
Möglichkeit, dass einem Geschädigten seinen Anspruch direkt gegen den Haftpflichtversicherer
des Haftenden geltend machen kann. Sogar in einer Situation wenn der Haftende
Konkurs angemeldet hat.
In dem
Artikel 7:954 des niederländischen BGB ("Burgerlijk Wetboek") ist ein sogenannter direkter Anspruch („directe
actie“) geschaffen worden. Damit hat der niederländische Gesetzgeber
beabsichtigt, die Auszahlung einer endgültigen Entschädigung zu vereinfachen. Dies
zum Schutze des Geschädigten.
Der
Geschädigte hat keine Vereinbarung mit dem Haftpflichtversicherer und er wird
ebenso wenig Vertragspartei in dem Vertragsverhältnis zwischen Haftpflichtversicherer
und Versicherter. Er übernimmt lediglich nur das Förderungsrecht der
Versicherten auf den Haftpflichtversicherer und er treibt für sich selbst die
Forderung ein.
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