In Deutschland scheint diese Frage oft mehr oder weniger präzise zu beantworten zu sein, da das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die gesetzlich geregelten Gebührensätze für Rechtsanwälte vorgibt.
Ich muss aber meinen deutschen Mandanten antworten, dass man in den Niederlanden keine mit dem RVG vergleichende Gebührenordnung kennt und dass also eine Antwort auf die Frage nicht gut bzw. gar nicht zu erteilen ist. Die meisten niederländischen Anwälte arbeiten auf Basis von Stundensatz. Gibt es also viel Aufwand und dauert ein Verfahren länger, dann werden die Anwaltskosten in der Regel selbstverständlich auch zunehmen. Natürlich gibt es alternative Lösungen, zum Beispiel kann man einen festen Honorarbetrag vereinbaren. Eine Vergütung auf Basis von No Cure No Pay ist, nur in sehr besonderen Fällen gestattet.
Wenn Sie ein Zivilverfahren gewinnen, also ein günstiges Urteil bekommen, wird die Gegenseite meistens zwar vom Gericht verurteilt, ihre Anwaltskosten zu tragen, aber dabei handelt es sich oft nicht um die tatsächlich gemachten Anwaltskosten. Die Anwalts- und Gerichtskosten werden vom Gericht festgesetzt. Dabei bedient das Gericht sich von Pauschalbeträge. Diese Beträge sind viel niedriger als die tatsächlich gemachten Anwaltskosten.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Zum Beispiel in Verfahren, bei denen es sich um Urheberechte handelt. Der Artikel 1019h des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches macht es möglich, in einem solchen Fall die tatsächlich angefallenen Anwaltskosten zu fordern und von der Gegenseite zurückerstattet zu bekommen.
Sie können sich vorstellen, dass, vor allem wenn man als Gläubiger eine geringe Geldforderung gegen einen niederländischer Schuldner hat, ein Verfahren in den Niederlanden vielleicht nicht sehr attraktiv erscheint. Jedoch gibt es besonders auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden unbestrittenen Geldforderungen für Gläubiger noch interessante Möglichkeiten.
Zu den Kosten gehören auch noch die Gerichtskosten (griffierecht). Die Gerichtskosten sind gesetzlich geregelt und abhängig von dem Streitwert. Die Tarife der Gerichtskosten sind ab dem 01. Januar 2013 erhöht worden. Die Gerichtskosten sind fristgemäß und vorab zu zahlen. Auch die Kosten des Gerichtsvollziehers kommen noch dazu. Der niederländische Gerichtsvollzieher stellt, anders als in Deutschland die Vorladungen („dagvaardingen“) zu.
Übrigens ist es so, dass vor dem Amtsgericht (Team Kanton) Prozessparteien ihre Sache selbst vertreten können, denn es besteht keine Anwaltspflicht. Das Amtsgericht ist in erster Instanz unter anderem für Forderungen bis zu einer Höhe von 25.000,00 € zuständig .
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