Es gelten zwei Voraussetzungen für eine erfolgreiche Vertragsübernahme. Erstens wird eine Urkunde im Sinne des Artikels 156 der niederländischen ZPO zwischen dem Übertragenden (ursprünglichen Vertragspartner) und dem Übernehmenden (erwerbenden Vertragspartner) benötigt. Die erforderliche, unterzeichnete Urkunde dient als Beweis. Nicht erforderlich ist, dass die andere (dritte) Partei des Rechtsverhältnisses die Urkunde mitunterzeichnet. Dennoch ist das Rechtsinstitut der Vertragsübernahme eine Rechtshandlung zwischen diesen drei Parteien.
Die zweite Voraussetzung ist nämlich, dass die andere (dritte) Partei des Rechtsverhältnisses an der Übergabe mitwirkt. Für die Mitwirkung ist keine Form vorgeschrieben. Sie kann schriftlich oder mündlich, vorab oder nachher stattfinden. Sie kann sogar aus einem Stillschweigen abgeleitet werden. Aus dem Verhalten der anderen Partei muss abzuleiten sein, dass sie den Übernehmenden als neue Vertragspartei akzeptiert.
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