Montag, 25. November 2013

Die niederländische GmbH (B.V.), Teil I


Am 01. Oktober 2012 ist das niederländische GmbH-Gesetz radikal geändert worden. Damit hat eine Flexibilisierung des niederländischen GmbH-Rechts stattgefunden.

So hat der niederländische Gesetzgeber es unter anderem einfacher gemacht, eine B.V. zu gründen. Die Verpflichtung eines Mindest(-Start)kapitals in Höhe von 18.000,00 €, ist abgeschafft und die Regelung für die Sacheinlage vereinfacht worden. 

Änderungen, die für Sie als deutsche Gesellschafter einer niederländischen GmbH (B.V.) interessant sein könnten, sind, dass die Gesellschafterversammlung unter bestimmten Voraussetzungen auch per E-Mail einberufen werden kann (Artikel 2:223, Absatz 2 Burgerlijk Wetboek) und dass die Gesellschafterversammlung in einem Ort in Deutschland stattfinden kann, aber nur wenn die Satzung dies ausdrücklich bestimmt (Artikel 2:226, Absatz 1 Burgerlijk Wetboek).





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