Donnerstag, 21. Mai 2015

Die fristlose Kündigung eines niederländischen Arbeitnehmers

Als Arbeitgeber hat man nach niederländischem Recht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit den Arbeitsvertrag sofort fristlos zu kündigen. Eine solche Kündigung hat für den Arbeitnehmer große Folgen. Nicht nur verliert er sofort seine Arbeit und damit sein Einkommen, aber auch hat er in der Regel keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wegen dieser schwerwiegenden Folgen gelten daher strenge Bedingungen. Es ist sehr wichtig diese zu berücksichtigen, weil ein Arbeitnehmer sonst erfolgreich die Kündigung innerhalb einer Frist von 2 Monaten gerichtlich anfechten, oder Schadensersatzansprüche geltend machen kann.

Um fristlos zu kündigen, muss ein dringender Grund vorliegen. Dieser dringende Grund muss dem Arbeitnehmer gleichzeitig mitgeteilt werden. Die Kündigung muss unmittelbar nach dem Vorfall oder schuldhaften Verhalten ausgesprochen werden.

Ein dringender Grund ist zum Beispiel gegeben wenn der Arbeitnehmer etwas gestohlen hat oder wenn er ohne vorherige Absprache, ohne dass dieser ihm vom Arbeitgeber gewährt wurde Urlaub nimmt. Der Arbeitnehmer hat das Recht zu wissen weshalb er fristlos gekündigt worden ist, sodass er prüfen kann, ob er mit der Kündigung einverstanden ist und er, falls dies nicht der Fall ist, Maßnahmen treffen kann. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber sehr sorgfältig die Gründe einer solchen Kündigung formuliert denn diese dürfen im Nachhinein nicht mehr geändert oder ergänzt werden.

Auch ist es wichtig, dass der Arbeitgeber nach dem Vorfall oder schuldhaften Verhalten des Arbeitnehmers nicht zu lange wartet bis er die Kündigung ausspricht. Oft ist es aber notwendig, dass zuerst noch eine umfassende Untersuchung nach einem möglichen Vorfall oder schuldhaften Verhalten durchgeführt wird. Zum Beispiel um Beweise zu sammeln oder eine Rechtsberatung einzuholen. Wenn diese Untersuchung zu lange dauert und erst danach die fristlose Kündigung ausgesprochen wird, besteht die Gefahr, dass der niederländische Amtsrichter urteilen wird, dass die Kündigung nicht unmittelbar nach dem Vorfall oder schuldhaften Verhalten ausgesprochen und somit also nicht rechtsgültig gekündigt worden ist. Daher, dass die Arbeitgeber in der Praxis einem Arbeitnehmer oft während der Untersuchung suspendieren unter Fortzahlung des Gehalts. 

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