Montag, 11. Mai 2015

Vorläufiger Rechtsschutz in den Niederlanden

In zivilrechtlichen Angelegenheiten besteht in den Niederlanden die Möglichkeit, in einem speziellen Eilverfahren kurzfristig eine vorläufige richterliche Entscheidung zu erwirken. Eine der wichtigsten Voraussetzungen dabei ist, dass eine Dringlichkeit der Angelegenheit vorliegt. Häufig werden diese Eilverfahren zum Zwecke eines vorläufigen Rechtsschutzes eingeleitet, weil ein normales Zivilverfahren in der Regel zu lang dauern würde und eine kurzfristige Entscheidung jedoch erwünscht ist. Es kann sich dabei zum Beispiel handeln um:

-       eine Gehaltsforderung eines Arbeitnehmers,Gea

-       das Verhindern einer Veröffentlichung, durch die z.B. der Ruf des Antragstellers verletzt werden würde,

-       die Aufforderung, sich entsprechend einer bestimmten, im Urteil formulierten Anordnung zu verhalten,

-       die Eintreibung unbestrittener Forderungen („Incasso kort geding“)

-       usw.

Der Antragsteller kann sich in einem Eilverfahren, anders als der Antragsgegner nur von einem Anwalt vertreten lassen. Der Anwalt des Klägers beantragt beim Präsidenten des Gerichts einen Termin für eine mündliche Verhandlung. Das Datum für den Termin wird auf der Grundlage des Entwurfs der Klageschrift bestimmt. Eine mündliche Verhandlung wird in der Regel auf einen Tag innerhalb von sechs Wochen nach der Antragstellung festgesetzt und kann – wenn erforderlich – sogar an Sonn- sowie Feiertagen stattfinden. Bei der Bestimmung des Termins spielt unter anderem die Dringlichkeit der Angelegenheit eine entscheidende Rolle.

Nachdem das Datum für die mündliche Verhandlung bekannt geworden ist, wird der Antragsteller dem Antragsgegner den Antrag vom Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Der Beklagte kann während der mündlichen Verhandlung mündlich auf den Antrag reagieren und muss keine schriftliche Erwiderung einreichen. Nach Ablauf der Verhandlung wird der Richter in der Regel innerhalb von 14 Tagen eine Entscheidung erlassen. Auch ist es möglich, dass er noch am selben Tag ein Urteil erlässt. Die Berufungsfrist beträgt 4 Wochen.

Entscheidungen in einem Eilverfahren haben nur einen vorläufigen Charakter. Sie sind keine endgültigen Entscheidungen. In einem normalen Zivilverfahren, was anschließend eventuell eingeleitet wird, kann der Richter zu einer ganz anderen Entscheidung kommen. Er ist nicht an die im Eilverfahren getroffene Entscheidung gebunden.





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