In zivilrechtlichen Angelegenheiten besteht in
den Niederlanden die Möglichkeit, in einem speziellen Eilverfahren kurzfristig
eine vorläufige richterliche Entscheidung zu erwirken. Eine der wichtigsten Voraussetzungen
dabei ist, dass eine Dringlichkeit der Angelegenheit vorliegt. Häufig werden
diese Eilverfahren zum Zwecke eines vorläufigen Rechtsschutzes eingeleitet,
weil ein normales Zivilverfahren in der Regel zu lang dauern würde und eine
kurzfristige Entscheidung jedoch erwünscht ist. Es kann sich dabei zum
Beispiel handeln um:
- eine Gehaltsforderung eines
Arbeitnehmers,Gea
- das Verhindern einer
Veröffentlichung, durch die z.B. der Ruf des Antragstellers verletzt werden
würde,
- die Aufforderung, sich
entsprechend einer bestimmten, im Urteil formulierten Anordnung zu verhalten,
- die Eintreibung unbestrittener
Forderungen („Incasso kort geding“)
- usw.
Der Antragsteller kann sich in einem
Eilverfahren, anders als der Antragsgegner nur von einem Anwalt vertreten
lassen. Der Anwalt des Klägers beantragt beim Präsidenten des Gerichts einen
Termin für eine mündliche Verhandlung. Das Datum für den Termin wird auf der
Grundlage des Entwurfs der Klageschrift bestimmt. Eine mündliche Verhandlung wird
in der Regel auf einen Tag innerhalb von sechs Wochen nach der Antragstellung
festgesetzt und kann – wenn erforderlich – sogar an Sonn- sowie Feiertagen
stattfinden. Bei der Bestimmung des Termins spielt unter anderem die
Dringlichkeit der Angelegenheit eine entscheidende Rolle.
Nachdem das Datum für die mündliche Verhandlung
bekannt geworden ist, wird der Antragsteller dem Antragsgegner den Antrag vom
Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Der Beklagte kann während der mündlichen Verhandlung
mündlich auf den Antrag reagieren und muss keine schriftliche Erwiderung
einreichen. Nach Ablauf der Verhandlung wird der Richter in der Regel innerhalb
von 14 Tagen eine Entscheidung erlassen. Auch ist es möglich, dass er noch am selben
Tag ein Urteil erlässt. Die Berufungsfrist beträgt 4 Wochen.
Entscheidungen in einem Eilverfahren haben nur
einen vorläufigen Charakter. Sie sind keine endgültigen Entscheidungen. In
einem normalen Zivilverfahren, was anschließend eventuell eingeleitet wird,
kann der Richter zu einer ganz anderen Entscheidung kommen. Er ist nicht an die
im Eilverfahren getroffene Entscheidung gebunden.
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