Entsenden Sie als deutsches Unternehmen gegen
Entgelt Arbeitnehmer an ein Unternehmen in den Niederlanden, dann müssen Sie
diese Tätigkeit im Handelsregister der niederländischen Handelskammer (Kamer
van Koophandel) registrieren lassen. Diese Registrierungspflicht nach dem Wet Allocatie Arbeidskrachten Door
Intermediairs (WAADI) hat den Zweck, Arbeitnehmer gegen Missstände, wie
Unterbezahlung und schlechte Arbeitsbedingen, zu schützen. Solche Missstände
kommen häufiger vor, wenn Arbeitnehmer nicht direkt bei einem Arbeitgeber
angestellt sind, sondern im Rahmen von Payroll-Konstruktionen tätig werden. Weil
der niederländische Staat in die Praxis der Leiharbeit mehr Einsicht haben
möchte, ist obengenannte Registrierungspflicht im niederländischen Gesetz verankert
worden. Von der Registrierungspflicht bestehen Ausnahmen, zum Beispiel wenn
Arbeitnehmer innerhalb eines Konzerns entsendet werden, oder wenn ein alleiniger
Gesellschafter-Geschäftsführer einer niederländischen GmbH sich selbst an die
niederländische GmbH entsendet. Wenn die Registrierungsplicht nicht erfüllt
wird, riskieren Sie ein Bußgeld zwischen 12.000,00 € und 48.000,00 €.
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