Mittwoch, 17. Februar 2016

Kündigungsfristen im niederländischen Arbeitsrecht

Welche Kündigungsfristen müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den Niederlanden berücksichtigen?

Nach niederländischem Recht ist die gesetzliche Kündigungsfrist, die ein Arbeitgeber berücksichtigen muss, von der Dauer des Arbeitsverhältnisses abhängig.

Dauer des Arbeitsverhältnisses                                    Gesetzliche Kündigungsfrist des Arbeitgebers

0-5 Jahre                                                                    1 Monat

5-10 Jahre                                                                  2 Monate

10-15 Jahre                                                               3 Monate

Länger als 15 Jahre                                                   4 Monate


Falls der Arbeitnehmer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat, muss der Arbeitgeber eine gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat berücksichtigen.

Die gesetzliche Kündigungsfrist, die ein Arbeitnehmer berücksichtigen muss, beträgt einen Monat.

Falls der Arbeitnehmer das UWV (das niederländische Arbeitsamt) um Zustimmung gebeten hat, den Arbeitsvertrag kündigen zu dürfen, wird die Zeit des Verfahrens (vom Antrag bis zur Entscheidung) abgezogen, wobei immer mindestens ein Monat Kündigungsfrist vom Arbeitgeber berücksichtigt werden muss.

Die Parteien können von der gesetzlichen Kündigungsfrist abweichen und vereinbaren, dass eine längere Kündigungsfrist gilt. Für den Arbeitnehmer darf die Kündigungsfrist aber höchstens 6 Monate betragen. Bei einer Abweichung von der gesetzlichen Kündigungsfrist gilt, dass die Kündigungsfrist eines Arbeitgebers jedenfalls mindestens doppelt so lang sein muss, wie die des Arbeitnehmers. In Tarifverträgen können jedoch Abweichungen zum Nachteil des Arbeitnehmers aufgenommen worden sein.

Diejenige Partei, die zu einem früheren Termin, als zwischen den Parteien vereinbart ist kündigt, schuldet der anderen Partei Schadenersatz in Höhe des festgestellten Arbeitslohns über die Zeit, die der Arbeitsvertrag bei fristgemäßer Kündigung noch angedauert hätte.


Das Amtsgericht kann, wenn dies in Anbetracht der Umstände angemessen ist, den Umfang des Schadenersatzes mit der Maßgabe einschränken, dass der Schadenersatz weder geringer als der festgestellte Arbeitslohn bis zum Kündigungstermin, noch geringer als der Arbeitslohn für drei Monate ausfällt.




Februar 2016

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen