Sind Sie ein Webshop-Betreiber und in den Niederlanden aktiv dann ist es wichtig zu wissen welche Zahlungsarten vorgeschrieben sind.
Im Artikel 7:26, Absatz 2 des niederländischen BGB (BW) ist geregelt, dass im Falle eines Verkaufs an einen Verbraucher, dieser nur verpflichtet werden kann, höchstens die Hälfte des Kaufpreises im Voraus zu zahlen. Im Artikel 7:6, Absatz 2 des BW ist geregelt, dass, wenn von dem Artikel 7:26 BW in den AGB zum Nachteil von dem Verbraucher abgewichen wird, der Verbraucher diese AGB anfechten kann (weil die dann als "onredelijk bezwarend" angemerkt werden).
Ferner besagt Artikel 7:6, Absatz 2 BW, man könne in einer individuellen Vereinbarung mit dem Verbraucher von dieser Regelung abweichen. In der Praxis wird dies häufig implizit so gestaltet, dass man dem Verbraucher (im Prozess der Bestellung) mehrere Zahlungsmöglichkeiten anbietet, wobei auf alle Fälle die Möglichkeit aufgenommen wird, dass der Verbraucher erst zahlt, nachdem die Produkte geliefert worden sind. Zum Beispiel per Nachnahme (rembours / acceptgiro bij levering). Es ist gestattet, dann Kosten zu berechnen, so dass es für den Verbraucher lukrativer ist, per Vorkasse zu zahlen, weil dann keine Kosten anfallen. Die Kosten müssten natürlich in einem gewissen Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten dieser Zahlungsart stehen.
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