Welche Kündigungsfristen müssen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer in den Niederlanden berücksichtigen?
Nach niederländischem
Recht ist die gesetzliche Kündigungsfrist, die ein Arbeitgeber berücksichtigen muss,
von der Dauer des Arbeitsverhältnisses abhängig.
Dauer des Arbeitsverhältnisses Gesetzliche
Kündigungsfrist des Arbeitgebers
0-5 Jahre 1 Monat
5-10 Jahre 2 Monate
10-15 Jahre 3 Monate
Länger als 15 Jahre 4 Monate
Falls der
Arbeitnehmer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat, muss der Arbeitgeber
eine gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat berücksichtigen.
Die gesetzliche
Kündigungsfrist, die ein Arbeitnehmer berücksichtigen muss, beträgt einen
Monat.
Falls der
Arbeitnehmer das UWV (das niederländische Arbeitsamt) um Zustimmung gebeten hat,
den Arbeitsvertrag kündigen zu dürfen, wird die Zeit des Verfahrens (vom Antrag
bis zur Entscheidung) abgezogen, wobei immer mindestens ein Monat Kündigungsfrist
vom Arbeitgeber berücksichtigt werden muss.
Die Parteien
können von der gesetzlichen Kündigungsfrist abweichen und vereinbaren, dass
eine längere Kündigungsfrist gilt. Für den Arbeitnehmer darf die
Kündigungsfrist aber höchstens 6 Monate betragen. Bei einer Abweichung von der
gesetzlichen Kündigungsfrist gilt, dass die Kündigungsfrist eines Arbeitgebers jedenfalls
mindestens doppelt so lang sein muss, wie die des Arbeitnehmers. In
Tarifverträgen können jedoch Abweichungen zum Nachteil des Arbeitnehmers aufgenommen
worden sein.
Diejenige Partei,
die zu einem früheren Termin, als zwischen den Parteien vereinbart ist kündigt,
schuldet der anderen Partei Schadenersatz in Höhe des festgestellten
Arbeitslohns über die Zeit, die der Arbeitsvertrag bei fristgemäßer Kündigung noch
angedauert hätte.
Das Amtsgericht
kann, wenn dies in Anbetracht der Umstände angemessen ist, den Umfang des
Schadenersatzes mit der Maßgabe einschränken, dass der Schadenersatz weder
geringer als der festgestellte Arbeitslohn bis zum Kündigungstermin, noch geringer
als der Arbeitslohn für drei Monate ausfällt.
Februar 2016